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Reform des Wahlrechts für Auslandsdeutsche gefordert

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¿Por qué menos del tres por ciento de los aproximadamente 3,5 millones de alemanes residentes en el extranjero con derecho a voto participan en las elecciones? Según Oliver Junk, el presidente de la Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland, esto se debe a numerosos obstáculos que dificultan el ejercicio del voto para los alemanes que viven fuera del país. Por esta razón, el jurista propone en un documento de posición una reforma orientada a incrementar la digitalización y reducir la burocracia.

Zur Person

Oliver Junk ist Professor für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Kommunalrecht an der Hochschule Harz. Seit 2015 hat er das Amt des Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland inne.

(sik) «Notwendig und möglich ist es, demokratische Teilhabe auch durch Wahrnehmung des Wahlrechts von Auslandsdeutschen zu erhöhen und damit die Interessensvertretung der Auslandsdeutschen und die Demokratie zu stärken», stellt Oliver Junk fest. Zwar haben deutsche Staatsbürger im Ausland das Recht zu wählen, aber dieses besteht laut Junk nur theoretisch und ist praktisch offensichtlich aufgrund vieler Hürden sehr schwer umsetzbar. 

Eine Schwierigkeit besteht darin, dass Auslandsdeutsche dem Wahlkreis ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland zugeordnet werden und dies kann zum Beispiel für Deutsche, die im Ausland geboren sind, kompliziert sein.

Häufig war vielen Auslandsdeutschen die Notwendigkeit einer aktiven Antragstellung nicht bewusst, oder es bestanden technische Hürden.

Ihr Wahlrecht können Auslandsdeutsche nur über die Briefwahl wahrnehmen. Dies setzt voraus, dass Unterlagen rechtzeitig angefordert und versandt werden. Längere Postlaufzeiten oder unzuverlässige Zustellungen erschweren daher diesen Prozess zusätzlich.

Aus diesen Gründen schließe das derzeitige Verfahren viele aus, die an den Wahlen teilnehmen möchten. Oliver Junk schlägt darum einige Maßnahmen zur Verbesserung vor, um die bürokratischen Hürden zu beseitigen und die Digitalisierung voranzutreiben. 

Dazu gehört die vereinfachte Eintragung ins Wählerverzeichnis: Auslandsdeutsche sollten sich elektronisch registrieren können, statt für jede Wahl einen neuen Antrag stellen zu müssen. Außerdem sollte ein digitales Antragsverfahren eingeführt werden, inspiriert von Ländern wie Frankreich und Italien. Ein weiterer Vorschlag ist die Direktwahl in Auslandsvertretungen: Die Einführung von Wahlkabinen in Konsulaten und Botschaften würde eine alternative Möglichkeit bieten, vor Ort zu wählen und die Abhängigkeit von der Briefwahl verringern. Zudem könnten Auslandswahlkreise eingeführt werden: Spezielle Wahlkreise für Auslandsdeutsche oder 

die Möglichkeit, in der früheren Wohnsitzgemeinde in Deutschland zu wählen, könnten die Repräsentation verbessern und den Prozess vereinfachen. 

Nicht zuletzt führe mehr Digitalisierung zu einem vereinfachten Wahlverfahren: E-Voting bietet die Möglichkeit, online abzustimmen. Dies könnte sowohl über private Geräte als auch über digitale Terminals in Auslandsvertretungen erfolgen.

Diese Maßnahmen würden die Demokratie stärken und die Repräsentation aller Deutschen gewährleisten. Der Autor befürchtet, dass wenn der Gesetzgeber nicht handelt, das Interesse an der deutschen Politik bei Auslandsdeutschen weiter sinken werde und dies negative Folgen für die Demokratie hätte.

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